Mehr Newsletter-Empfänger mit forAtable
Mit dem aktuellen Produktupdate von forAtable reagiert Lunchgate auf einen viel gehegten Kundenwunsch. Neu können Sie von Kunden bei der Reservation eine Einwilligung zum Empfang von Newslettern einholen.
Diese Option steht allen forAtable Kunden offen, welche unsere Vereinbarung über die Nutzung von E-Mailadressen unterzeichnet haben. Dies ist daher wichtig, da der Versand von E-Mail Newslettern unter das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fällt.
Besonders relevant ist dieses Thema seit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGvO) vom 25. Mai 2018. Da die Verordnung für alle EU-Bürger gilt, betrifft dies auch Restaurants, welche von EU-Bürgern reserviert werden.
Die wichtigsten Fragen
Seit wann wird die Check-Box angezeigt?
Die Checkbox wird seit dem 21. Februar im Reservationsprozess angezeigt.
Wieso ist die Anmeldung notwendig?
Damit der Versand Ihres Newsletters an Gäste, welche über Foratable reserviert haben, rechtens ist, ist es notwendig, dass Sie vor dem Versand, beim Gast eine entsprechende Einwilligung eingeholt haben.
Darf ich meinen Newsletter auch an Gäste versenden, welche den Newsletter nicht abonniert haben?
Nein, der unaufgeforderte Versand ist laut dem Anti Spam-Artikel des UWG unlauter. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: http://www.kmuverband.ch/uwg.html. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Absprache mit einer juristischen Fachperson.
Wichtig dabei ist, dass Sie mit der Unterzeichnung unserer Vereinbarung bezüglich der Nutzung von E-Mailadressen zustimmen, die geltenden Richtlinien und Gesetze einzuhalten. Bei Missachtung übernimmt Lunchgate keine Haftung.
Wo sehe ich, ob ein Gast meinen Newsletter wünscht?
Die Information wird beim entsprechenden Gastprofil abgespeichert. Wenn Sie die Gästedaten exportieren, sehen Sie bei der Spalte "Newsletter", ob der Gast Ihren Newsletter abonniert hat oder nicht. Nur diese Gäste dürfen Sie zu Ihren Newsletter-Empfängern zählen.
Wieso kann ein Gast meinen Newsletter im Reservationsprozess nicht abonnieren?
Die Check-Box für den Restaurant-Newsletter wird nur bei Betrieben angezeigt, welche unsere Vereinbarung bezüglich Nutzung E-Mailaddressen unterzeichnet haben.
Sie wollen Ihren Kunden ebenfalls einen Newsletter senden? Laden Sie jetzt die Vereinbarung herunter und retournieren Sie diese ausgefüllt und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben an: Lunchgate AG, Badenerstrasse 255, 8003 Zürich.