Bereits seit Mai 2017 ist das neue Schweizer Lebensmittelgesetz in Kraft. Nach viel Wirbel um dieses neue Gesetz, hat sich die Aufregung nun etwas gelegt. Zweck der Gesetzgebung ist, den Konsumenten vor Täuschung zu schützen und ihm die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen vorverpackten Lebensmitteln und Lebensmittel im Offenverkauf. Ordnungsgemäss müssen die offen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel über die gleichen Informationen verfügen wie Vorverpackte.

Lebensmitteldeklaration: Tipps & Tricks

Doch uns fällt immer wieder auf, dass die Lebensmitteldeklarationen auf Speisekarten, etc. unvollständig sind.  Einige Bestimmungen gelten bereits seit einiger Zeit, andere sind neu hinzugekommen. Der Vollständigkeitshalber haben wir die wichtigsten Punkte kurz und knapp zusammengetragen und in einige Tipps & Tricks verpackt:

  1. Kennzeichnung: Sie sind verpflichtet, das Lebensmittel beim Namen zu nennen. Fantasiebezeichnungen sind nicht erlaubt.

  2. Allergien: Lebensmittel oder Zutaten mit Allergiepotential müssen gekennzeichnet werden (Bspw.: Nüsse, Gluten, Milch, etc.). Wenn Sie es nicht schriftlich deklarieren möchten, genügt auch ein Hinweis, dass das Personal entsprechend geschult ist. 

    1. Unser Personal steht Ihnen gerne bei Fragen zu Allergenen zur Verfügung.

  3. Herkunft / Produktion von Fleisch und Fisch: Was bei Fleisch schon länger gilt, gilt nun auch für Fisch. Sie sind verpflichtet, das Herkunftsland und die Produktion zu deklarieren. Wurde das Lebensmittel mit speziellen Produktionsmethoden produziert? 

    1. Bei Fisch: Aus Wildfang (Nordatlantik)

    2. Bei Poulet: (Brasilien) kann Zusätze von Antibiotika enthalten

  4. Preis und Mehrwertsteuer: Bei jedem Gericht auf der Karte ist ein Preis zu hinterlegen. Bei Getränken muss zudem ersichtlich sein, welche Menge für den angegebenen Preis gilt. Einmal sollte zudem der MWST-Satz aufgeführt sein.

Diese Änderung der Deklarationen bringt einigen Aufwand mit sich. Wir empfehlen Ihnen diese aber ordnungsgemäss umzusetzen. Es lohnt sich! Passen Sie noch heute Ihre Druckvorlage unserer Menü-Option an.

Sie möchten die Druckvorlage komplett überarbeiten, da Sie noch andere Änderungswünsche haben? Füllen Sie das untenstehende Formular aus.